Anlegerhinweise

Wir bei Mercurcap.de finden es wichtig, dass für die Anleger*innen die Chancen und Risiken von Crowdinvesting und der Nachrangdarlehen transparent und verständlich dargestellt werden. Für Fragen zu Begriffen oder Prozessen haben wir Ihnen ein Glossar sowie das FAQ eingerichtet. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte – Ihr Hinweis könnte auch anderen helfen! Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Was steckt rechtlich hinter dem Crowdinvesting?

Beim Crowdinvesting auf Mercurcap.de können Projekte und Unternehmen durch Nachrangdarlehen finanziert werden. Dabei wird ein Nachrangdarlehensvertrag direkt zwischen den Projektträgern oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG) und den Anleger*innen abgeschlossen. Mercurcap.de tritt ausschließlich als Vermittler zwischen Anleger*innen und Projektträgern/Unternehmen auf und verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Geld der Anleger*innen, da dieses auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto überwiesen wird.

Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Wenn Anleger*innen in Projekte und Unternehmen investieren, vergeben sie ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese Form des Nachrangdarlehens beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens den qualifizierten Rangrücktritt.

Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft bzw. des Unternehmens im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass der zu leistende Kapitaldienst (z.B. durch Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Erst wenn das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist, wird er wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen für die Anleger*innen?

Möchten Anleger*innen auf Mercurcap.de in Projekte oder Unternehmen investieren, handeln sie auf eigene Verantwortung und unter Beachtung ihrer Risikopräferenz. Wir können keinerlei Beratung leisten oder anbieten. Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger*innen grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes bei dem betroffenen Projekt oder Unternehmen. Ist ein Projekt/Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das im Regelfall keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger*innen nicht.

Welche Chancen bietet das Crowdinvesting durch Nachrangdarlehen für Anleger*innen?
Neben der Möglichkeit, selbst ausgewählte Projekte und Unternehmen direkt zu finanzieren, bietet das Nachrangdarlehen aufgrund des höheren Risikos für die Anleger*innen auch höhere Ertragschancen. Dies bedeutet eine Verzinsung, die in der Regel höher ist als bspw. bei einer Tagesgeldanlage. Mercurcap.de achtet bei der sorgfältige Auswahl der Projekte auf die Nachhaltigkeit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Projektträger bzw. Unternehmen.

Wieso ist das Crowdinvesting rechtlich so ausgestaltet?
Unser Ziel ist es, engagierte Anleger*innen mit Unternehmer*innen und deren innovativen Ideen zusammen zu bringen. Anleger*innen sollen aus einer Vielfalt an nachhaltigen Projekten und Unternehmen auswählen und selbst bestimmen können, wo und in welchem Umfang sie ihr Geld anlegen möchten. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ab 100 Euro von Anleger*innen an die Projektträger/Unternehmen können wir dies ermöglichen. Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland jedoch streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anleger*innen in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt engagierten Anleger*innen rechtssichere Rahmenbedingungen.

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