FAQ`s
Mercurcap.de ist eine von der Mercurcap GmbH initiierte
Crowdinvesting-Plattform für Projekte und Investitionsmöglichkeiten aus den
Bereichen Erneuerbare Energien, Immobilien, Start-up und M&A. Im Rahmen des Betriebs der Plattform kooperiert die Mercurcap GmbH mit der CrowdDesk GmbH. Dabei konzentriert sich die Mercurcap GmbH auf die Identifizierung und Auswahl geeigneter Projekte, die dem Crowdinvesting-Plattform Betreiber, der CrowdDesk GmbH, zur Vermittlung vorgeschlagen werden. Nein. Wir sind keine Bank und übernehmen auch keine banküblichen Dienstleistungen, wie Finanzberatung oder Kontoführung. Mercurcap.de ist eine Online-Plattform für Crowdfinanzierung und stellt den Kontakt zwischen Projektträgern und interessierten Anleger*innen her. Als Anleger*in treffen Sie dann eine eigenverantwortliche Entscheidung, bei welchen Projekten Sie Ihr Geld anlegen möchten. Eine Beratung findet nicht statt. Wenn Sie mit Ihrem Geld nachhaltige und renditestarke Projekte finanzieren wollen, sind Sie bei Mercurcap.de genau richtig. Die Online-Plattform verbindet Sie mit Unternehmer*innen und deren zukunftsweisenden Ideen. Welche Vorteile wir Ihnen bieten, können Sie hier sich anschauen. (Link zu den Vorteilen!) Wir finanzieren uns durch eine projektspezifische Vermittlungsgebühr, welche die Projektentwickler an uns zahlen. Des Weiteren zahlen die Projektentwickler eine Marketinggebühr, die für die Online-Aufbereitung des Projektes anfällt. Als Anleger*in investieren Sie direkt in die Projektgesellschaft. Die investierten Mittel sind immer zweckgebunden nur für das vorgestellte Projekt zu verwenden. Nein, für Anleger*innen ist die Anmeldung und Nutzung kostenlos und es fallen auch bei einer Investition keine zusätzlichen Gebühren an. 100% Ihres Investitionsbetrags fließen direkt dem Projektentwickler zu. Ja, auch juristische Personen können über die Mercurcap.de Darlehen an Projektträger vergeben. Bitte wählen Sie dazu im Investitionsprozess Ihren Rechtsstatus entsprechend aus oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung. Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist
für alle Ihre Darlehen gültig und aus zwei Gründen wichtig: Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung, um Ihnen
zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Darlehen zurück zu
überweisen, sobald diese fällig werden. Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für
Ihr Darlehen auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das
angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre
Bankdaten korrekt erfasst wurden. Anlagebeträge, die von einem anderen Konto
aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen
nicht annehmen und überweisen diese dann zurück. Bitte setzen Sie sich mit uns per eMail in Verbindung. Die Änderung muss bei unserem Treuhänder angezeigt werden. Dazu senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu. Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Darlehens eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. In Kürze werden wir auch Überweisungen aus anderen europäischen Ländern (sog. SEPA-Überweisungen) und entsprechende ausländische Bankverbindungen akzeptieren. Ja. Der Inhaber der Bankverbindung kann vom Inhaber des Darlehens abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Inhaber des Darlehens wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind. Nein. Ihre Darlehensvergabe auf Mercurcap.de ist anonym. Nach Registrierung auf unserer Webseite mit Ihrem Namen und Ihrer eMail-Adresse erhalten Sie eine eMail mit einem Bestätigungslink. Um Ihre Registrierung zu bestätigen, klicken Sie bitte auf diesen Link. Danach können Sie sich mit Ihrer eMail Adresse und dem von Ihnen gewählten Passwort auf Mercurcap.de einloggen und alle Funktionen nutzen. Bei einer Investition benötigen wir folgende Daten: Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Investitionen gültig und aus zwei Gründen wichtig: Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung, um Ihnen bei Fälligkeit zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrer Investition zurück zu überweisen. Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihre Investition ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden. Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts. Auf der Verbraucherschutz-Seite und in der Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zum Verbraucher- und Datenschutz bei Mercurcap. Sie können Ihr Benutzerkonto bei Mercurcap.de jederzeit
löschen. Schreiben Sie uns dazu bitte einfach per eMail, Brief oder Fax Ihren
Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos. Sollten Sie noch ein laufendes Darlehen mit ausstehenden
Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst
nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens möglich. Bei dieser Finanzierungsform beteiligen sich online zahlreiche Investoren (=Crowd) mit geringen Geldbeträgen an einem renditestarken Projekt. Im Gegensatz zu Crowdfunding erhält der Investor beim Crowdinvesting das investierte Kapital und eine Rendite nach einer bestimmten Laufzeit zurück. Dadurch ist das Crowdinvesting eine besonders attraktive Kapitalanlage. Die rechtlichen Grundlagen der Crowdfinanzierung ergeben sich aus dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Das dort verankerte Schwarmfinanzierungsprivileg ermöglicht es Internet-basierten Plattformen wie Mercurcap.de Finanzanlagen effizient zu vermitteln und bei dem Projekt bis zu 6 Mio. Euro einsammeln zu können. Für solche Finanzanlagen sind keine Anlageprospekte notwendig, die sonst bei Vermögensanlagen und Wertpapieren gesetzlich gefordert sind. Sie stellen den Projektgesellschaften und
Wachstumsunternehmen Ihr Geld auf Grundlage sogenannter qualifiziert
nachrangiger Darlehen zur Verfügung, die von Mercurcap.de vermittelt werden.
Dies bedeutet, dass Ihre Forderung im Falle einer Insolvenz oder Liquidation
des Darlehensnehmers erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden darf. Darüber hinaus gilt eine sogenannte vorinsolvenzliche
Durchsetzungssperre bzw. ein Zahlungsvorbehalt: Ihre Ansprüche aus dem
Nachrangdarlehensvertrag können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend
gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens (d.h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit)
herbeiführen würde oder wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Insolvenzgrund
vorliegt. Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des
Totalausfalls Ihrer Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr
bedienen können. Die Darlehenskonditionen, wie z. B. Zinssatz, Laufzeit oder Tilgungsart werden allein von den Projektträgern bestimmt. Hierbei unterstützt Mercurcap.de die Projektträger mit aktuellen Marktbeobachtungen und Expertise. Wir von Mercurcap.de möchten Anleger*innen die Möglichkeit bieten, sich auch mit geringen Anlagebeträgen zu beteiligen. Aus diesem Grund liegt der Mindestbetrag bei nur 100 Euro. Wäre der Mindestanlagebetrag geringer, könnte es passieren, dass beim Berechnen der Zinszahlungen zu Ihrem Nachteil gerundet werden müsste. Um dies auszuschließen, liegt der Mindestanlagebetrag bei 100 Euro. Investoren (natürliche Person und keine Kapitalgesellschaft) können eine durch das Kleinanlegerschutzgesetz beschränkte Investition in Höhe von maximal 25.000 EUR anlegen. Bei Kapitalgesellschaften greift das Kleinanlegerschutzgesetz nicht. Daher ist keine Beschränkung der Investitionshöhe festgelegt. In diesem Fall wird 50% des Darlehensbetrages annuitätisch über die Laufzeit getilgt und die restlichen 50% des Darlehensbetrages werden endfällig am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Diese Form der hybriden Tilgung wird bei Mercurcap.de oft von den Projektträgern genutzt. Ja. Ihre Darlehensforderung ist vererbbar. Der Erbe muss sich bei Mercurcap.de mit einem Erbschein oder einem notariell eröffneten Testament legitimieren und die Übertragung der Forderung auf seinen Namen beantragen. Kommt die für ein Projekt geplante Funding-Summe nicht zusammen, hat der Projektträger die Möglichkeit, die Angebotsfrist einmalig auszudehnen. Sollte auch in diesem Zeitraum die Funding-Summe nicht erreicht werden, werden den Anleger*innen ihre Anlagebeträge wieder ausgezahlt. Die Funding-Phase für ein Projekt wird vom Projektträger festgelegt und beträgt in der Regel mehrere Monate. Das Funding eines Projektes ist aber auch dann beendet, wenn das angestrebte Kapital vor Ablauf der Funding-Phase vollständig eingesammelt wurde. Alle Zahlungen der Anleger*innen gehen zunächst direkt auf ein Treuhandkonto. Erst wenn die gesamte Funding-Summe erreicht ist, kann der Projektträger (ggf. nach einer Prüfung und Freigabe durch einen Treuhänder) über die Gelder verfügen. Jedes Projekt hat eine festgesetzte Laufzeit, z.B. 36
Monate. Diese Laufzeit entspricht dem Darlehenszeitraum, d.h. dem Zeitraum, in
dem Sie dem Projektentwickler einen bestimmten Betrag für ein Immobilienprojekt
zur Verfügung stellen. Nach den beispielhaften 36 Monaten bekommen Sie dann den
gesamten Darlehensbetrag inklusive der kumulierten Zinsen (zum vorher
festgelegten Zinssatz) ausbezahlt. Die Zinsen werden somit kumuliert und endfällig ausgezahlt.
Handelt es sich beispielsweise um ein Projekt mit einer Laufzeit von zwei
Jahren bei einem Zinssatz von 6% pro Jahr, so werden Ihnen nach Fertigstellung
des Projektes Ihr Investment und die Zinsen von 12% des Darlehensbetrages
ausgezahlt. Um sicherzustellen, dass erst die Gesamtfinanzierung für ein Projekt steht, bevor der Projektträger mit der Umsetzung beginnt, überweisen die Anleger*innen zunächst auf ein externes Treuhandkonto. Erst wenn die Funding-Schwelle bzw. die gesamte Funding-Summe zusammengekommen ist, wird diese an den Projektträger ausgezahlt. Wir arbeiten mit dem regulierten Zahlungsabwickler SECUPAY zusammen, um eine sichere Abwicklung für jede(n) Anleger*in zu gewährleisten. SECUPAY führt die notwendigen Transkationen zwischen Kapitalanlegern und Projektentwicklern durch. SECUPAY ist Treuhänder und Zahlungsabwickler und gewährleistet somit eine sichere und rechtlich geprüfte Abwicklung der Anlagegelder. Ihre Investition geht direkt auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto. Die deutsche Gesetzgebung sieht sehr strenge Vorschriften
bei der Vergabe von Darlehen vor. Würden Sie als Privatperson den
Projektträgern konventionelle Darlehen gewähren, betrieben Sie Bankgeschäft,
was Sie nicht dürfen. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ist das Betreiben von
Bankgeschäften ausgeschlossen und somit überhaupt erst rechtlich möglich. Nachdem Sie das gewünschte Kapital in ein Projekt investiert
haben, haben Sie keine weiteren Pflichten. Das Kapital wird von unserem
Treuhänder SECUPAY verwaltet und die Projektentwickler sind für die Ausführung
des Projektes zuständig. Des Weiteren haben Sie als Investor keine Nachschusspflicht
und müssen nicht an Versammlungen oder Abstimmungen teilnehmen. Sollten sich Ihre Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung
ändern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Nur so können wir eine
unkomplizierte Abwicklung und Auszahlung von Darlehen und Zinsen sicherstellen. Um erfolgreich auf Mercurcap.de ein Darlehen zu vergeben,
suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken
Sie nun oben rechts auf den „Jetzt online investieren“-Button und durchlaufen
Sie den Investitionsprozess bis zum Ende. Den genauen Ablauf finden Sie hier. Nach dem Abschluss des Darlehensvergabeprozesses muss der gewünschte Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Treuhandkonto überwiesen werden. Wird der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren. Nein, die Bareinzahlung beim Projektträger vor Ort ist ausgeschlossen. Die als Darlehen vergebenen Summen müssen von Ihnen per Überweisungen transferiert werden. Als reine Online-Plattform kann die Darlehensvergabe auch nur über diese erfolgen. Mit dem Abschluss des Investitionsprozess durch Klick auf “Jetzt zahlungspflichtig investieren” gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger Erklärung, z.B. per Brief, Telefax oder eMail, widerrufen. Danach können Sie leider bis zum Abschluss der Laufzeit nicht von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten. Wenn Sie keine Bestätigungs-eMail erhalten haben, so überprüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie auch dort keine eMail von uns finden, so kontaktieren Sie uns bitte. Die Datenübertragungen an Mercurcap.de sind stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Hierfür sorgt unser SSL-Zertifikat, das Ihre Daten mit bis zu 256-bit codiert. Dies ist an der grünen Adresszeile in Ihrem Browser zu erkennen. So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte. Durch das Treuhandkonto und den Treuhänder wird sichergestellt, dass Ihr Geld in jedem Fall und ausschließlich an die Projektträger überwiesen wird. Das Treuhandkonto nutzen wir auch, damit Ihr Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank, bei der die Treuhandkonten angelegt sind, von der Darlehensauszahlung nicht betroffen ist. Treuhandkonten können nicht Bestandteil einer Insolvenzmasse sein. Die Zinsen erhalten Sie gemäß des in der Projektbeschreibung
definierten Zahlungsrhythmus. In der Regel erhalten Sie die Zahlungen am Ende
des Zinsjahres nachschüssig auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Die Koordination der Auszahlungen übernimmt Mercurcap.de für
die Projektträger. Ansprüche aus Darlehen, die Sie gegenüber den Projektträgern
haben, können Sie bei Mercurcap.de anmelden. Beim Auszahlen der Zinsen, können Verzögerungen von bis zu 5 Tagen auftreten. Dies tritt aufgrund von zahlungstechnischen Prozessen auf. Ja. Die Zinsen aus dem Darlehen unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch die Zinsen aus dem Darlehen angeben. Nein. Eine Einreichung eines Freistellungsauftrag oder einer
Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich, da Mercurcap.de keine
Bank ist. Sie erhalten Ihre Zinsen ohne Steuerabzug. Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie die
Zinsen als Kapitalerträge angeben. In Ihrem Kundenkonto können Sie die Erträgnisaufstellungen für die jeweiligen Jahre herunterladen. Dort finden Sie zudem eine Kopie der Steuerbescheinigung für das jeweilige Projekt. Die Erstellung aller Dokumente erfolgt rückwirkend für das
jeweils vergangene Jahr, beispielsweise erhalten Sie Bescheinigungen für
Auszahlungen aus 2019 im Jahr 2020.Allgemeines
Crowdinvesting
Investieren auf Mercurcap
Sollten Sie auch nach fünf Tagen keine Zinsen erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihre Kontonummer im System oder nehmen mit uns Kontakt auf.Load More