Genossenschaftsanteile

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Die Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder einen Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dabei ist die Kapitalbeteiligung eine obligatorische Folge aus dem Mitgliedschaftserwerb.