Gesellschaftsbeteiligung (KG, GmbH, Aktien)

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Wer die Beteiligung hält, wird als Anteilseigner (Gesellschafter) bezeichnet. Anteilseigner ist, wer als natürliche oder juristische Person die Rechte und Pflichten eines Kapitalgebers bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wahrnimmt. Wesentliche Rechte sind das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung, zu den Pflichten gehört insbesondere die Treuepflicht.