Kleinanlegerschutzgesetz (KASG)

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Das 2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) enthält unter anderem Transparenz- und Informationsregelungen für private Kleinanleger. Speziell für Crowdinvesting-Plattformen sind weitreichende Ausnahmeregelungen eingeführt worden, um diese noch junge, aber zukunftsweisende Finanzierungsform einerseits weiter zu ermöglichen, aber andererseits in klar geregelte Bahnen zu lenken. Dazu zählen beispielsweise monetäre Obergrenzen bei den Projekten und den Anlagebeträgen.