Kredit

  • von

Ein Kredit oder Darlehen begründet einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Dabei überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur freien Verfügung. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Zahlung eines vereinbarten Zinses und der Rückzahlung des Darlehensbetrags.