Vorfälligkeitsentschädigung

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Oft ist eine Verfügung über ein Termin-/Festgeld vor der vertraglich vereinbarten Rückzahlung ausgeschlossen. Manche Banken gewähren den Anleger*innen jedoch die Möglichkeit. schon vor der Frist über das investierte Geld zu verfügen. Dies wird jedoch oft mit einem von den Anleger*innen zu zahlendem Betrag, der Vorfälligkeitsentschädigung, „bestraft“.