Zweckgesellschaft

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Eine Zweckgesellschaft wird als eine juristische Person für einen klar definierten Zweck gegründet. In der Regel werden Zweckgesellschaften als GmbH oder als GmbH & Co. KG gegründet. Eingesetzt werden Zweckgesellschaften vor allem für strukturierte Finanzierungen.

So soll ein Zugriff finanzierender Gläubiger auf Vermögenswerte des Investors vermieden werden – so genannten non- oder limited resource-Finanzierungen – und der Finanzierungsgegenstand gegen Insolvenzrisiken aus der Sphäre des Investors abgeschirmt werden (bankruptcy-remote).