Sie stellen den Projektgesellschaften und Wachstumsunternehmen Ihr Geld auf Grundlage sogenannter qualifiziert nachrangiger Darlehen zur Verfügung, die von Mercurcap.de vermittelt werden. Dies bedeutet, dass Ihre Forderung im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden darf.
Darüber hinaus gilt eine sogenannte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bzw. ein Zahlungsvorbehalt: Ihre Ansprüche aus dem Nachrangdarlehensvertrag können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (d.h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) herbeiführen würde oder wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Insolvenzgrund vorliegt.
Wie bei jeder Geldanlage, besteht auch hier das Risiko des Totalausfalls Ihrer Anlage, sollte das Unternehmen die Schulden nicht mehr bedienen können.